Weitere Betreuungsformen

Appartment im Haus

Im Übergang zwischen dem Leben in der Wohngruppe und dem Bezug einer eigenen Wohnung (Sozialpädagogisch betreutes Wohnen – SbW), gibt es die Möglichkeit zum Wohnen in einem separaten Appartement im Souterrain der Einrichtung.

Um Jugendliche der Einrichtung auf den Auszug hin zum eigenständigen Wohnen mit dem Erreichen der Volljährigkeit besser vorzubereiten, ist ein separates Wohnappartement mit eigenem Badezimmer und mit einer Küchenzeile im Wohn- und Schlafraum eingerichtet und möbliert worden.

Nach Absprache im pädagogischen Team, sollen Jugendliche ab 17 Jahren sich selbst bezüglich ihrer vorhandenen lebenspraktischen Fähig- und Fertigkeiten, im noch geschützten Rahmen der KJHS, selbstkritisch überprüfen und ausprobieren. Der betreffende Jugendliche soll mit einem festgelegten, angemessenen Budget lernen eine eigenständige Haushaltsführung zu bestreiten. – In regelmäßigen Gesprächen mit dem Bezugsbetreuer geht es um die Offenlegung noch zu fördernder Fähigkeiten und die Überprüfung des zweckgebundenen monatlichen Etats.

Ein Verbleib des Jugendlichen in dem von ihm bewohnten Wohnappartement über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus ist möglich. Der Jugendliche stellt im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige (nach § 41 SGB VIII) einen freiwilligen, eigenständig formulierten Antrag auf Verlängerung der Jugendhilfemaßnahme bei dem für ihn zuständigen Jugendamt.

Sozialpädagogisch betreutes Wohnen (SbW)

Das Sozialpädagogisch betreute Wohnen ist eine Betreuungsform im Rahmen der Jugendhilfe (nach § 41 SGB VIII), die besonders für bereits Volljährige bestimmt ist.

Im Rahmen einer kontinuierlichen Betreuung des Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen von der Aufnahme bis hin zum Auszug in einen eigenständigen Haushalt bietet die KJHS, über den jeweils zuständigen Bezugsbetreuer, das Angebot des Sozialpädagogisch betreuten Wohnens an. Mit dem zuständigen Jugendamt des jungen Erwachsenen werden die benötigten Fachleistungsstunden individuell abgeklärt.

Verlauf des SbW

Der junge Erwachsene erhält durch einen MitarbeiterIn Unterstützung bei der Suche nach einer entsprechenden, angemessenen Wohnung und mietet diese dann selbständig an.

Weitere Hilfestellung erhält der Betreffende beim Aufsuchen von Ämtern und Behörden und in Verwaltungsangelegenheiten, z.B. Beantragung einer Erstausstattung für die eigene Wohnung. Zusätzlich bekommt er Unterstützung beim Besuch einer weiterführenden Schule, bzw. Aufnahme einer Ausbildung. Der junge Erwachsene wird auch dahingehend angehalten seine vorhandenen sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse auszubauen, um erfolgreich eigenständig zu wohnen und stabilisiert sein alltägliches Leben zu bewerkstelligen.