Jugendamt

Aufnahmeverfahren

Der Prozess der Aufnahme eines Jugendlichen beginnt im Regelfall mit der Anfrage des für ihn zuständigen Jugendamtes an die Kinder- und Jugendhilfe Salzkotten (KJHS). Es wird ein Erstgespräch in der Einrichtung vereinbart. An diesem Gespräch nehmen der oder die Jugendliche, die Eltern, bzw. Personensorgeberechtigten, Vertreter des zuständigen Jugendamtes und zwei MitarbeiterInnen des pädagogischen Teams der KJHS teil. Ziel des Erstgespräches ist das persönliche beiderseitige Kennenlernen.

Zur Entscheidungsfindung wird dem oder der Jugendlichen eine gewisse Bedenkzeit eingeräumt. Die gesammelten Eindrücke des Erstgespräches sollen in Ruhe überdacht werden, denn die Aufnahme basiert auf die Freiwilligkeit des Jugendlichen.

Aktueller Belegungsplan

BereichKapazitäten
Regelgruppe (Salzkotten)0 freie Plätze
Verselbstständigung (Salzkotten)Belegt

Anfrage-Formular

Unsere Zielgruppe

Unsere Hilfe richtet sich an junge Menschen beiderlei Geschlechts im Alter von ca. 12 bis 18 Jahren (§§ 27, 34, 35a SGB VIII), einschließlich der Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII).

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die auf Grund verschiedener Verhaltensauffälligkeiten und komplexer, besonders auch innerfamiliärer Problemkonstellation einer intensiven, sozialpädagogischen Unterstützung und Förderung bedürfen und bei denen ambulante bzw. teilstationäre Hilfeformen derzeit nicht ausreichend sind. Es handelt sich dabei um junge Menschen mit inadäquaten Handlungsmustern, wie Aggressionen, Bindungsstörungen, Suchtgefährdung, Strukturlosigkeit, Delinquenz und Verwahrlosung, psychosozialer Beeinträchtigung und Probleme in der Schule (bis hin zur Schulabstinenz).

Maßnahmen

Unsere Gruppenangebote orientieren sich an einem pädagogischen, systemischen Ansatz, der die Gruppe als Lernfeld versteht, in dem gruppendynamische Prozesse fachlich begleitet werden. Dieses Lernfeld reguliert sich durch verbindliche Gruppen- und Einzelgespräche, durch regelmäßig wiederkehrende Alltagssituationen und erlebnispädagogische Beschäftigungsprogramme.

Die Kinder und Jugendlichen sollen ihre Identität und auch Grenzen in Konfrontations- und Aushandlungssituationen mit den Betreuer/innen und den Mitbewohner/innen erfahren und finden. Des Weiteren soll über wiederkehrende Rituale im häuslichen Bereich der Gruppe (Mahlzeiten, Haushaltsführung) eine möglichst hohe Identifikation mit dem (neuen) Wohn- und Lebensfeld erreicht werden.

Durch die Kombination der systemischen und pädagogischen Arbeit mit flexiblen Hilfeformen verschiedener Wirkungsmustern werden Kinder und Jugendliche gefordert und gefördert. Sie sollen in der Gruppe durch die pädagogischen Interventionen lebenspraktische Eigenständigkeit in der Selbstversorgung lernen und im geschützten Raum neue Haltungen, Rollenerwartungen und Verhaltensweisen ausprobieren.

Hilfeplan

Grundlage aller zu treffenden Entscheidungen sind die Betreuungs- und Förderziele, die von allen am Prozess Beteiligten gemeinsam und verbindlich getroffen wurden, bzw. getroffen werden.

In den regelmäßig, mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangesprächen wird die Hilfeplanung überprüft und fortgeschrieben, oder gegebenenfalls verändert. Das Protokoll des Hilfeplangespräches gibt die gemeinsame Bewertung aller Beteiligten wieder und bildet die Grundlage für die weitere Betreuungsarbeit.

Die in den Hilfeplangesprächen gemeinsam erarbeiteten Ziele werden im Mitarbeiterteam unter Einbeziehung der jungen Menschen zusammen reflektiert, kontrolliert und umgesetzt.

Zu diesen Zielen u.a.

  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen. Den Kindern und Jugendlichen durch überschaubare Strukturen in der Einrichtung und persönliche Bindungsangebote ermöglichen, sich neu zu orientieren und zu stabilisieren.
  • Unterstützung beim Abbau oder der Vermeidung von Benachteiligungen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte in der Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Elternverantwortung zu beraten und zu unterstützen. Gemeinsam einen individuellen Erziehungsplan, basierend auf der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII erstellen.
  • Dazu beitragen, positive Lebensbedingungen mit und für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und deren Familien zu gestalten, woraus sich vorrangig die mögliche Rückführung der Kindes oder Jugendlichen in den familiären Kontext als wichtiges Ziel ableitet.
  • Den Jugendlichen zur Selbständigkeit und eigenverantwortlicher Lebensführung motivieren, besonders, wenn die Gründung eines eigenen Haushaltes angestrebt wird.

Nach Maßgabe der Hilfeplanung (gemäß § 36 SGB VIII) wird somit für jeder oder jeden Jugendlichen unter seiner Mitwirkung, der seiner Sorgeberechtigten und der seines oder seiner Bezugsbetreuer/innen ein individuell auf sein Persönlichkeitsprofil zugeschnittener Betreuungsplan erstellt. Bei Bedarf arbeiten wir mit folgenden Institutionen zusammen:

  • Freien Mitarbeiter/innen, die als „Integrationshelfer“ in Krisenzeiten zusätzlich über einen festgelegten Zeitraum einen Jugendlichen intensiv betreuen. (Fachleistungsstunden)

  • Ergotherapeuten

  • Erziehungsberatungsstellen

  • Schulpsychologischem Dienst

  • Drogenberatungsstellen (DROBS, Lobby)

  • Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch

  • Ambulanz der LWL Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg in Paderborn

  • Station „jugendlich(t)“ der LWL Klinik Marsberg zur qualifizierten Entzugsbehandlung

  • Psychologischen und logopädagogischen Praxen

  • Schulen, Ämtern und Behörden

  • Regionalen Vereinen

Elternarbeit

Die methodische, intensive Arbeit der pädagogischen MitarbeiterInnen der KJHS mit der Herkunfts-, Adoptiv- und Pflegefamilie der Kinder oder Jugendlichen ist geprägt durch,

  • die Einbindung in die pädagogischen Inhalte und Entscheidungsfindungen im Hilfeplanprozess und die Überprüfung in den halbjährlich stattfindenden Hilfeplangesprächen.
  • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit durch Hausbesuche und Besuchskontakten in der Einrichtung.
  • die Entlastung von Schuldgefühlen der Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern
  • das Teilhaben der Herkunftsfamilie am neuen Lebensumfeld ihres Kindes bei besonderen Anlässen, z.B. bei schulischen Veranstaltungen, kirchlichen Festen.